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   OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 9 WF 177/00   

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https://dejure.org/2001,6620
OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 9 WF 177/00 (https://dejure.org/2001,6620)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01.03.2001 - 9 WF 177/00 (https://dejure.org/2001,6620)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 01. März 2001 - 9 WF 177/00 (https://dejure.org/2001,6620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Vorläufige Übertragung; Geeignetheit der Erziehungsberechtigten

  • Judicialis

    ZPO § 620 c S. 1; ; ZPO § 620 g; ; ZPO § 97 Abs. 1 od. Abs. 2; ; BGB § 1671 Abs. 1, Abs. 2 Ziff. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriterien für die Übertragung des Sorgerechts bei Trennung der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1021
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Nürnberg, 13.11.1995 - 10 UF 1976/95

    Entscheidung über die elterliche Sorge; Elterliche Sorge und Krankheit des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 9 WF 177/00
    Gerade bei im Wesentlichen gleicher Erziehungseignung beider Elternteile kommt dem Kontinuitätsgrundsatz ausschlaggebende Bedeutung zu (OLG Nürnberg FamRZ 1996, 563, 564; Oelkers a.a.O.).

    Gerade nach Abschluss des Kleinkindalters, wenn Kinder etwa 4 bis 5 Jahre alt sind, kommt der Kontinuität eine verstärkte Bedeutung zu (OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 563, 564).

    So kann die Fortsetzung der bisherigen Betreuungssituation für das Kind sich als so wichtig darstellen, dass den betreuenden Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Sorgerecht zugesprochen wird, obgleich er einen radikalen Umgebungswechsel vornimmt (OLG Nürnberg, FamRZ 1996, 563, 564).

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80

    Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 9 WF 177/00
    Danach ist zu prüfen, inwieweit beide Eltern uneingeschränkt zur Pflege und Erziehung des Kindes geeignet sind, ob ein gemeinsamer Wille zur Kooperation besteht und ob keine sonstigen Gründe vorliegen, die es im Interesse des Kindeswohls gebieten, das Sorgerecht nur einem Elternteil zu übertragen (BVerfG FamRZ 1982, 1179).

    Deshalb empfiehlt sich eine Sorgerechtsübertragung auf denjenigen Elternteil, der die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses und seiner äußeren Umstände gewährleisten kann (OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1511, 1513; Oelkers in: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 3. Aufl. 2001, S. 296 f.); ein häufiger Wechsel der Bezugs- und Betreuungsperson insbesondere bei jüngeren Kindern im Vorschulalter gilt als schädlich (BVerfG NJW 1983, 101, 102; Oelkers S.253).

  • OLG Düsseldorf, 01.02.1995 - 3 UF 1/95

    Übertragung der elterlichen Sorge; Kindeswohl; Entwicklung des Kindes; Zeugen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 9 WF 177/00
    Deshalb empfiehlt sich eine Sorgerechtsübertragung auf denjenigen Elternteil, der die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses und seiner äußeren Umstände gewährleisten kann (OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1511, 1513; Oelkers in: Handbuch des Fachanwalts Familienrecht, 3. Aufl. 2001, S. 296 f.); ein häufiger Wechsel der Bezugs- und Betreuungsperson insbesondere bei jüngeren Kindern im Vorschulalter gilt als schädlich (BVerfG NJW 1983, 101, 102; Oelkers S.253).
  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88

    Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 9 WF 177/00
    Das Kindeswohl hat sich dabei an den Grundsätzen der Kontinuität, der Förderung, der Bindungen des Kindes an seine Eltern und an seine Geschwister sowie am geäußerten Willen des Kindes zu orientieren (BGH FamRZ 1990, 392, 393).
  • OLG München, 12.04.1991 - 26 UF 1464/89

    Regelungen des Familiengerichts; Elterliche Sorge; Wohl des Kindes; Elterliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 9 WF 177/00
    Die Anwendung des Kontinuitätsgrundsatzes darf - gleich aus welchem Aspekt - nicht dazu führen, dass eine gleichmäßige, jedoch dem Kindes wohl weniger zuträglichen Entwicklung unter Vernachlässigung anderer Aspekte des Kindeswohls fortgeführt wird (OLG München, FamRZ 1991, 1343, 1345).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 9 WF 177/00
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der gesetzlichen Konzeption kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne besteht, dass eine Priorität zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge besteht und die Alleinsorge eines Elternteils nur in Ausnahmefällen als "ultima ratio" in Betracht kommen sollte (BGH NJW 2000, 203 f. m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 10.10.1989 - 1 UF 177/89

    Getrennt lebenden Elternteile; Elterliche Sorge; Gleiche Eignung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 9 WF 177/00
    In diesem Rahmen ist auch zu berücksichtigen, bestehende Bindungen zu anderen Verwandten - insbesondere zu Großeltern (OLG Frankfurt FamRZ 1990, 550) - beizubehalten, wie dies hier seitens der Mutter des Antragstellers der Fall ist, die - unstreitig -auch in der Vergangenheit sich teilweise um das Kind gekümmert hat.
  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 01.03.2001 - 9 WF 177/00
    Es entspricht einer gesicherten psychologischen Erfahrung, dass die persönliche Betreuung durch einen Elternteil dem Kindeswohl regelmäßig eher entspricht als eine fremde Betreuung durch Großeltern oder den neuen Lebenspartner des Elternteils (BVerfG FamRZ 1981, 124, 126).
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